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Software für Bodenleger

Bodenleger arbeiten mit vielen Belagsarten und wechselnden Flächen. Mit Katalog und Textbausteinen stehen Angebote schnell, Material wird vom Lager auf das Projekt gebucht, und die Rechnung entsteht aus dem angenommenen Angebot.

Empfohlene Module für Bodenleger

inncomo schlägt diese 8 Module vor, wenn Sie das Gewerk in den Einstellungen wählen. Jedes bleibt frei schaltbar. Immer dabei sind Übersicht, Kunden, Katalog, Einstellungen und Änderungsprotokoll.

  • Starter

    Projekte

    Aufträge mit Status, Baustellenadresse, Team und Auftragssumme.

  • Starter

    Zeiterfassung

    Stempeluhr und Zeiteinträge pro Projekt. Monteure sehen nur ihre eigenen Zeiten.

  • Starter

    Rapporte

    Digitaler Arbeitsrapport mit Fotos und Kundenunterschrift.

  • Professional

    Bauabnahme

    Abnahme nach §640 BGB mit Mängeln und Gewährleistungsfrist.

  • Professional

    Einsatzplanung

    Kalender für Monteure mit Doppelbuchungsprüfung.

  • Starter

    Aufgaben & Kundenakte

    Notizen und Vorgänge am Kunden, Wiedervorlagen und Aufgaben für das Team.

  • Professional

    Lager & Material

    Lagerorte, Bestände, Materialbuchungen auf Projekte.

  • Starter

    Aufmaß

    Räume und Flächen am Telefon aufmessen – Wände, Decken, Böden, Längen, Stück und freie Formeln – und die Mengen ins Angebot oder in die Rechnung übernehmen.

Kammer, Register und Nachweise

Zulassungsfreies Handwerk bzw. handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B HwO): Eintragung bei der Handwerkskammer.

Übliche Eintragungen und Nachweise für Bodenleger
Eintragung oder NachweisBefristet
Eintragung zulassungsfreies Handwerk / handwerksähnliches GewerbeEintragung bei der Handwerkskammer für zulassungsfreie und handwerksähnliche Gewerbe.nein
GewerbeanmeldungGewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.nein
BetriebshaftpflichtversicherungBetriebshaftpflichtversicherung, von vielen Auftraggebern verlangt.ja

In inncomo hinterlegen Sie jede Eintragung mit Nummer, ausstellender Stelle und, falls befristet, dem Ablaufdatum. Die Einordnung ist ein Vorschlag nach der Handwerksordnung. Maßgeblich ist, wie Ihr Betrieb bei Kammer und Gewerbeamt eingetragen ist.

Weitere Gewerke: Ausbaugewerbe

Häufige Fragen: Bodenleger

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